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Verträge

Mit dem Mandanten zusammen erarbeiten wir den für seine vertraglichen Bedürfnisse maßgeblichen Regelungszusammenhang. Das beinhaltet sowohl die Klärung der für den Vertrag einschlägigen Tatsachenlage als auch des bereits vorhandenen rechtlichen Umfelds (sonstige Verträge, alte Verträge, Urteile in der betreffenden Sache, gesetzliche Ausgangssituation, etc.). Auf Wunsch wirken wir an der Ermittlung der Verhandlungsziele des Mandanten mit. Erfahrungsgemäß besteht hierfür ein Bedarf, soweit es um Rechtsfragen außerhalb des eigentlichen Kerngeschäfts geht.

Die von uns erarbeiteten Verträge werden mit dem Mandanten im Hinblick auf Regelungsalternativen und die jeweiligen rechtlichen Risiken besprochen. Priorität haben für uns schlanke und zielführende Lösungen bei höchstmöglicher Rechtssicherheit. Nicht nur für die unmittelbar Beteiligten muss der Vertrag klare Regelungen enthalten, auch „zukünftige Generationen“ müssen unproblematisch mit ihm arbeiten können.

Rechtlich zufrieden stellende Verträge sind nicht allein das Ergebnis professioneller juristischer Formulierungen, sondern auch einer erfolgreichen Verhandlung. Mit dem Mandanten erarbeiten wir eine aussichtsreiche Verhandlungsstrategie und begleiten den Mandaten zu den Vertragsverhandlungen. Dies schließt eine Begleitung bis zur Beurkundung von notariell zu beurkundenden Verträgen ein.

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