|
Städtebauliche Verträge
Häufig sind städtebauliche Verträge notwendig, um Projektentwicklungen nach geltendem Bauplanungsrecht zu ermöglichen. Sie gehören zu unserem Leistungsprogramm, ebenso wie alle weiteren öffentlich-rechtlichen Verträge, die zur Realisierung eines Bauvorhabens erforderlich sind. Beispielhaft seien genannt:
- Erschließungsverträge
- Vereinbarungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
- Bodenschutzrechtliche Sanierungsverträge
Städtebauliche Verträge erarbeiten wir für Bauherrn wie für Städte und Gemeinden. Wenngleich die Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages denselben Standards wie die Erarbeitung eines sonstigen Vertrages folgt, gilt es doch einige Besonderheiten zu bedenken, die wir unserer Arbeit zugrunde legen.
Mit dem Mandanten klären wir nicht nur den rechtlichen Rahmen, in den der städtebauliche Vertrag gestellt werden soll, sondern auch das insoweit maßgebliche politische und administrative Umfeld. Auch das ggfs. erforderliche Mitwirken weiterer Behörden (Aufsichtsbehörden, Förderstellen, etc.) wird von uns berücksichtigt.
Auf Wunsch des Mandanten übernehmen wir auch die öffentliche Präsentation eines städtebaulichen Vertrages in den verschiedenen Gremien, die an einem erfolgreichen Abschluss mitwirken müssen.
Städtebauliche Verträge als PDF
|