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Nachbarschaftsvereinbarungen

Wir erarbeiten Nachbarschaftsvereinbarungen, die im Verhältnis zwischen Bauherrn, Nachbarn und oft auch der Baugenehmigungsbehörde zur Realisierung eines Vorhabens notwendig sind (öffentlich-rechtlich wie zivilrechtlich).

Nachbarschaftsvereinbarungen erstellen wir sowohl für Bauherrn als auch für Nachbarn. Am Anfang unserer Arbeit steht in der Regel eine Bestandsaufnahme des nachbarschaftlichen Dreiecksverhältnisses zwischen den beteiligten Nachbarn und der Bauaufsichtsbehörde. Hierzu analysieren wir unter anderem die vorliegenden Grundbuchauszüge, die Eintragungen im Baulastenverzeichnis sowie gegebenenfalls bereits in Verwaltungsverfahren abgegebene Erklärungen des Bauherrn und/oder Nachbarn.

In Abstimmung mit dem Mandanten sorgen wir für das richtige Zusammenspiel von Aktivitäten in bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren einerseits sowie zivilrechtlichen Verhandlungen zwischen den Nachbarn andererseits, um alle Aspekte in eine optimale Nachbarschaftsvereinbarung einmünden zu lassen. Nicht zuletzt unterstützen wir unsere Mandanten in einer häufig auf Moderation der verschiedenen Interessen angelegten Verhandlung zwischen den Nachbarn.

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