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Kanzleiprofil

IUR·REALIS Rechtsanwälte beraten anspruchsvolle Mandate des Immobilien- und Anlagenbaurechts. Wir sind seit vielen Jahren damit vertraut, rechtlich komplexe Probleme rund um die Immobilie und den Anlagenbau im Team zu lösen. Die erfolgreiche Bearbeitung dieser Mandate setzt voraus, dass in das Projekt Expertise aus den Gebieten des klassischen Immobilienrechts, aber auch des betroffenen öffentlichen Rechts, des Bauvertragsrechts und des Gesellschaftsrechts eingebracht werden kann. Jeder unserer Partner verfügt über jahrelange Erfahrung in einem oder mehreren dieser Spezialgebiete. Wir beteiligen uns intensiv an der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Diskussion und sind es gewohnt, in einem internationalen Umfeld zu agieren. Langjährige Arbeitskontakte bestehen zu anderweitig spezialisierten Anwaltskollegen, Kollegen im Ausland und sonstigen Beratern, wie Architekten und Umweltgutachtern.

Unsere Mandanten erwarten von uns zu Recht, dass wir ihren unternehmerischen Erfolg zur eigenen Zielvorgabe machen. Mit unseren Kenntnissen sowie unserer Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten in ihrer taktischen und strategischen Analyse und helfen, die so definierten Ziele wirkungsvoll durchzusetzen.
 

Mandate

Zu unseren Mandanten zählen Immobilienfonds, Projektentwickler, Banken, Bauträger, öffentliche Körperschaften, Forschungseinrichtungen, Entwicklungsträger sowie Industrieunternehmen, die Immobilien zur eigenen Nutzung benötigen.

Typische Mandate, die wir in der Vergangenheit wiederholt betreut haben, lassen sich wie folgt charakterisieren:

  • Erwerb und Veräußerung von Einkaufszentren, Büroimmobilien, Hotel- und Freizeitkomplexen und Industrieanlangen
  • Immobilientransaktionen im Wege des „Share Deals“
  • Portfoliotransaktionen
  • Gestaltung von Immobilien-Joint-Ventures
  • Gestaltung geschlossener Immobilienfonds
  • Projektfinanzierungen für komplexe gewerbliche Immobilien
  • Public Private Partnerships für öffentliche Infrastukturprojekte
  • Neuentwicklung ehemaliger Industrieareale
  • Betreuung komplexer Genehmigungsverfahren im Anlagenbau und für Infrastruktureinrichtungen
  • Betreuung bodenschutzrechtlicher Sanierungsverfahren
  • Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge
  • Beratung zu komplexen nachbarrechtlichen Problemen und Gestaltung entsprechender Vereinbarungen
  • Generalunternehmer- und –übernehmerverträge für Großbauten oder auch für komplexe technische Anlagenbauten
  • Architektenrechtliche Beratung
  • Gewerbliche Mietverträge und Leasinggestaltungen
  • Vertretung in Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren
  • Forensische Tätigkeit im Bau-, Anlagenbau- und Immobilienrecht, privat- wie öffentlich-rechtlich.

 

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