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Architektenverträge

Architekten stehen an einer sensiblen Schnittstelle zwischen dem Bauherrn und der Genehmigungsbehörde sowie dem Bauunternehmer. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die Wünsche des Bauherrn Baurecht werden und das Gebäude in der gewünschten Zeit, Qualität und nicht zuletzt im Rahmen der geplanten Kosten errichtet wird.

Wir analysieren für unsere Mandanten, auf Architekten- oder Bauherrenseite, wie die besonderen Risiken bei Beauftragung mit Architekturleistungen für ein konkretes Bauvorhaben beschaffen sind. Hierbei helfen uns unsere Erfahrungen aus der gesamten Produktionskette einer Immobilie, um für unsere Mandanten eine faire Risikoverteilung zwischen den am Bau Beteiligten zu erarbeiten. Wie im Fall anderer Verträge auch, gilt es nur diejenigen Risiken zu übernehmen, die der Architekt oder der Bauherr beherrschen kann. Diese Fragen sind für jedes spezifische Vorhaben den Interessen des Mandanten entsprechend erneut zu klären.

Die Beschäftigung mit dem Architektenrecht bedeutet in unserer Praxis auch die Klärung von Fragen internationaler Planungsaufträge, die Beschäftigung mit Nebengebieten des Architektenrechts, wie der Projektsteuerung, und die vertragliche Gestaltung von Generalplaneraufträgen einschließlich der vertraglichen Koordination der Fachplanerleistungen.

Bauverträge

In Bauverträgen für Gebäude oder Industrieanlagen wird häufig das Geschehen auf der Baustelle nachgezeichnet: Die Planvorgaben für das Bauwerk, die verwendeten Materialien, die gegebenenfalls zu installierenden Maschinen und Anforderungen an den späteren Betrieb beziehungsweise Probeläufe spielen eine Rolle für das Verhältnis der Parteien zueinander. Neben die technische und organisatorische Seite des Baugeschehens treten die kaufmännischen Aspekte: Staffelung der Zahlungen, Bürgschaften, Gewährleistungsmanagement, der Umgang mit den Themen des Forderungssicherungsgesetzes und gegebenenfalls Bonus-/Maluszahlungen für besondere Leistungen oder Versäumnisse, wie Bauzeitunter- oder -überschreitungen etc., um nur einige Stichworte zu nennen.

Die Erarbeitung von Bauverträgen verlangt daher eine intensive Beschäftigung mit den verschiedenen Disziplinen, die auf Bauherren- oder Bauunternehmerseite an der Errichtung des Bauvorhabens oder der Industrieanlage beteiligt sind, um am Ende wirklich „eine Sprache zu sprechen“. Sobald dieses Ziel erreicht ist, verlieren auch sehr komplexe oder außergewöhnlich große Bauvorhaben ihre „Schrecken“, weil sich aus der Bestimmung des „Standorts einer Schraube“ im Baugeschehen auch das maßgebliche vertragliche Risikomanagement ableiten lässt.

In unserer Praxis spielen Bauverträge für fast alle Varianten von Bauaufträgen eine Rolle: als Generalunternehmervertrag, für große Industrieanlagen und im Rahmen einer Public Privat Partnership, um einige Beispiele zu nennen.

Architekten- und Bauverträge als PDF